Aktualisierte Impfempfehlungen

Aktualisierte Impfempfehlungen

Impfempfehlungen

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022

Letzte Woche hat die STIKO die neuen Empfehlungen aktualisiert und veröffentlicht. Relevant für uns sind die empfohlenen Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit.

 

  • Impfungen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten: Impfungen gegen die sexuell übertragbaren Krankheiten Hepatitis B und HPV sind Teil des Standardimpfkalenders von Säuglingen im 1. Lebensjahr (Hepatitis B) bzw. Kindern im Alter von 9– 14 Jahren (HPV). Die Empfehlung einer Impfung gegen Hepatitis B im Säuglingsalter liegt u. a. darin begründet, dass sich für die selten auftretenden Krankheitsfälle bei Säuglingen und Kleinkindern ein besonders hohes Risiko für eine chronische Verlaufsform ergibt, in deren Folge eine Leberzirrhose oder ein Leberzellkarzinom entstehen kann. Während es bei erkrankten Erwachsenen in 10% der Fälle zu einem chronischen Krankheitsverlauf kommt, liegt der Anteil bei einer Erkrankung im Säuglings- und Kindesalter bei bis zu 90 %. Falls die Impfung im Säuglingsalter versäumt wurde, wird eine Nachholimpfung bis zum 18. Geburtstag empfohlen.                                           

     Das Ziel der HPV-Impfung von Mädchen und Jungen ist die Reduktion der Krankheitslast durch HPV-induzierte Tumore. Persistierende HPV-Infektionen können neben Genitalwarzen zu Zellveränderungen im Bereich des Gebärmutterhalses, der Vagina und Vulva, des Penis, des Anus und im Rachenraum führen. Diese Zellveränderungen können im Verlauf eine Krebserkrankung bedingen und haben daher ggf. einen relevanten, langfristigen Einfluss u. a. auf die sexuelle bzw. reproduktive Gesundheit, sowohl von Männern als auch Frauen. Für einen zuverlässigen Schutz ist dabei der Impfzeitpunkt entscheidend: Die Impfserie sollte optimalerweise vor Aufnahme jeglicher sexueller Kontakte bereits abgeschlossen sein. Eine Nachholimpfung wird bis zum 18. Geburtstag empfohlen.

 

  • Nachholimpfungen bei Frauen im gebärfähigen Alter bzw. Impfungen bei Kinderwunsch: Die STIKO empfiehlt ungeimpften Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter die zweimalige Impfung gegen Röteln mit einem MMR-Impfstoff. Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter sollten eine 2. MMR-Impfung erhalten. Zudem empfiehlt die STIKO seronegativen Frauen mit Kinderwunsch eine zweimalige Impfung gegen Varizellen. Gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen stehen nur Lebendimpfstoffe zur Verfügung, die in der Schwangerschaft kontraindiziert sind. Deshalb sollten bei Frauen im gebärfähigen Alter eventuell bestehende Impflücken rechtzeitig geschlossen werden. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden. Ist eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in der Frühgravidität erfolgt, stellt dies jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar.

    Fehlende oder unvollständige Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio sollten ebenfalls entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der STIKO nachgeholt werden.

 

  • Impfungen in der Schwangerschaft: Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen grundsätzlich kontraindiziert. Totimpfstoffe gelten als sicher für die Schwangere und den Fetus. Daher stellt die Schwangerschaft keine Kontraindikation für die Gabe von Totimpfstoffen dar (wie z.B. gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B). Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden. Impfungen gegen saisonale Influenza und Pertussis werden in jeder Schwangerschaft von der STIKO ausdrücklich empfohlen. Das primäre Impfziel der Influenza-Impfung von Schwangeren ist die Vermeidung schwerer Krankheitsverläufe, während die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft die Erkrankungen bei Neugeborenen und jungen Säuglingen reduzieren soll.

 

  • Impfungen in der Stillzeit: Stillende können alle von der STIKO empfohlenen Impfungen mit Ausnahme der Gelbfieber-Impfung erhalten. Die Mutterschaftsnachsorge-Untersuchung am Ende des Wochenbetts bietet sich besonders für die Impfprophylaxe an. Müttern, bei denen keine 2 Impfstoffdosen gegen Röteln dokumentiert sind oder die in der Schwangerschaft seronegativ für Röteln getestet wurden, sollte postpartal 2 MMR-Impfstoffdosen im (Mindest-)Abstand von 4 Wochen verabreicht werden.

 

  • Covid-19 Impfung: Die STIKO empfiehlt allen ungeimpften Personen im gebärfähigen Alter dringend die Impfung gegen COVID-19, sodass ein optimaler Schutz vor dieser Erkrankung bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft besteht (s. Tab. 3). Noch ungeimpften Schwangeren wird die Impfung mit 2 Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty ab dem 2. Trimenon empfohlen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits verabreichter 1. Impfstoffdosis festgestellt wurde, sollte die 2. Impfstoffdosis erst ab dem 2. Trimenon verabreicht werden. Bereits mit 2 Impfstoffdosen geimpften Schwangeren soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in einem Abstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung angeboten werden, auch wenn für diese Gruppe bisher keine Daten zu einer Auffrischimpfung vorliegen. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ungeimpften Stillenden die Impfung mit 2 Dosen eines mRNAImpfstoffs, wobei bei unter 30-Jährigen nur Comirnaty ( Biontech/Pfizer ) eingesetzt werden soll, da in dieser Altersgruppe das Risiko des Auftretens einer Myo-/Perikarditis nach Impfung mit Spikevax höher ist als nach Comirnaty ( Biontech/Pfizer).

 

Das übergeordnete Ziel von allen Impfungen ist es, schwere Verläufe, Langzeitfolgen von Krankheiten und Tod so weit wie möglich zu reduzieren. Impfungen zählen zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Sie haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen selbst, sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringer.

Unser Ziel in der Praxis ist es, alle medizinischen Empfehlungen auf diese Weise umzusetzen, damit Sie gesund bleiben. Auch alle empfohlenen und notwendigen Impfungen können in unserer Praxis durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an!

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Konstantinos Valsamidis ist Frauenarzt in Freudenstadt. Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe..

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